Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer
liegt während des gesamten Programms bei den Lehrkräften
oder den Eltern.
Aus versicherungstechnischen Gründen ist es für
nicht-schulische Veranstaltungen notwendig, für Minderjährige,
die ohne Erziehungsberechtigte (die die elterliche Sorge inne
haben) teilnehmen, eine schriftliche Einverständniserklärung
mitzubringen (siehe nachfolgenden Vordruck). Ohne diese Einverständniserklärung
ist eine Teilnahme nicht möglich.
Vordruck Einverständniserklärung (PDF, 36 KB)
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